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Aktuelles

Möglichkeit für eine Selbstanzeige besteht aufgrund des automatisierten Informationsaustausches in vielen Fällen nur bis September 2017

Mitteilung vom 18.03.2016

Deutschland hat in der letzten Zeit viele Abkommen innerhalb der EU und mit dem übrigen Ausland (wie z.B. Österreich, Schweiz, Luxembourg, Liechtenstein, Singapur, ...) über einen automatisierten Informationsaustausch von Steuerdaten beschlossen. Auch Schwellenländer, wie Mexiko, Südafrika, Indien, usw. haben sich entsprechend verpflichtet. Das sich auch Russland, China, Australien, USA und viele weitere Staaten anschließen werden, gilt als wahrscheinlich.

Zukünftig werden über eine automatisierte jährliche Übertragung, alle relevanten Daten, wie Kontostände, Zinsen, Dividenden, Kontoinhaber samt Geburtsdatum, zwischen den Steuerbehörden ausgetauscht.

Eine Mitteilung soll in vielen Fällen erstmals für den Veranlagungszeitraum 2016 erfolgen. Die tatsächliche Übermittlung der Daten für 2016 findet jedoch erst im September 2017 statt.

 

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