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Hersteller manipulierbarer Kassensysteme haften persönlich für hinterzogene Steuern ihrer Kunden
Beschluss des Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 07.01.2015 - Az.: 5 V 2068/14 - >>pdf Veröffentlicht auf der Internetseite des Ministerium für Justiz Rheinland-Pfalz
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat im Wege des vorläufigen Rechtsschutz entschieden, dass der Geschäftsführer einer Firma, die Kassensysteme nebst Manipulationssoftware herstellt und vertreibt, für die Steuern haftet, die ein Kunde hinterzogen hat.
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