Aktuelles
Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig (BVerfG)
Mitteilung vom 10.04.2018
Mit Urteil vom 10.04.2018 hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verkündet.
Die Richter sind der Auffassung, dass die Regelungen des BewG zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist.
Der Gesetzgeber hat bis Ende 2019 für eine Neuregelung zu sorgen. Die verfassungswidrigen Bewertungsregeln sind jedoch noch für weitere fünf Jahre bis maximal zum 31.12.2024 anwendbar (BVerfG, Urteil v. 10.04.2018 - 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12).
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