Aktuelles
Abkommen mit Liechtenstein über Informationsaustausch unterzeichnet
Pressemitteilung Nr. 42/2009 vom 2. September 2009 des BMF
Der deutsche Botschafter Dr. Axel Berg und der liechtensteinische Regierungsschef Dr. Klaus Tschütscher haben heute in Vaduz ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen unterzeichnet.
Hierzu erklärt das Bundesministerium der Finanzen:
Das Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen berechtigt jede Vertragspartei, die andere Vertragspartei um Auskünfte und Informationen in einer Steuersache zu ersuchen, die Gegenstand einer steuerlichen oder strafrechtlichen Ermittlung oder Untersuchung ist.
Mit der heutigen Unterzeichnung erkennen wir ausdrücklich an, dass sich das Fürstentum Liechtenstein dafür entschieden hat, nicht nur in den Bereichen Finanzmarktaufsicht, Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung internationalen Standards zu folgen, sondern auch und gerade im Bereich der Besteuerung. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Schaffung eines internationalen Finanzsystems, das nicht durch mangelnde Transparenz und fehlenden wirksamen Informationsaustausch in Steuersachen verzerrt wird; denn Anlageentscheidungen zugunsten eines Staates oder Gebietes sollten nicht mehr deshalb getroffen werden, weil dieser Staat oder dieses Gebiet den internationalen Standard nicht akzeptiert. Das Abkommen bestätigt die Verpflichtung beider Parteien zu einem offenen und fairen Steuerwettbewerb und insbesondere zur Umsetzung der hohen Standards für Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke, wie sie in dem von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im April 2002 veröffentlichten Musterabkommen für den Informationsaustausch über Steuerfragen aufgestellt wurden.
Beide Seiten sind bestrebt, die Zusammenarbeit im Bereich der Besteuerung weiter auszubauen; sie werden deshalb so bald wie möglich ihre Gespräche fortsetzen, um Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, der Ungleichbehandlung und zur Sicherstellung legitimer Steueransprüche zu prüfen.
Das Abkommen bedarf zu seinem Inkrafttreten in beiden Staaten der Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften. Es wird dann auf Steuerjahre oder Veranlagungszeiträume anwendbar sein, die 2010 beginnen.
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