>>zur Kanzleiseite       


Magister der Rechte im Wirtschafts- und Steuerrecht für Juristen und Wirtschaftswissenschaftler an der Ruhr-Universität Bochum

Davud Karahan / Ulrich Schorn
 

A. Einleitung

Spätestens nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften stellt sich für jeden Absolventen die Frage, welchen Berufsweg er künftig einschlagen soll. Auch wenn nach einer Studie der Universität Essen immer mehr Juristen Jahr für Jahr auf den Arbeitsmarkt drängen (jährlich ca. 10.000 Juristen), bieten sich für junge Juristen immer noch eine Bandbreite an Möglichkeiten in das Berufsleben einzusteigen. Man kann in Anbetracht dieser Zahlen und der generell schlechten Arbeitsmarktsituation nicht leugnen, dass der Jurist zumindest in seiner eigenen Branche nicht unbedingt die besten Berufsaussichten hat. Der erfolgreiche Abschluss eines LL.M.-Studiums ist eine in der Wirtschaft gern gesehene Zusatzqualifikation, die die Berufschancen erheblich verbessern kann. Er rundet das ohnehin durch das Staatsexamen erlangte juristische Grundwissen in einer fachspezifischen Weise ab.


B. Ausland oder Inland?

Der erfolgreiche Abschluss eines „Master of Law“ an einer Universität im Ausland, insbesondere in den USA, ist begehrt.

In der Tat schulen der Aufenthalt und das Studium im Ausland die Sprachkenntnisse. Insbesondere englische Sprachkenntnisse sind in der heutigen Zeit nicht nur für eine international ausgerichtete Wirtschaftskanzlei, sondern auch für ein Wirtschaftsunternehmen eine unverzichtbare Qualifikation.

Andererseits muss man bedenken, dass gerade im Steuerrecht für einen deutschen Juristen das deutsche Steuerrecht im Vordergrund stehen sollte.


C. Welche Fachrichtung?

Laut verschiedener Präsentationen im Internet bieten im Inland ca. 30 Universitäten und Fachhochschulen über 45 Studiengänge mit einem Abschluss zum LL.M. an. Darunter finden sich Studiengänge in den Bereichen des Internationalen Rechts, Europarechts, Steuerrechts, Wirtschaftsrechts usw. Die Auswahl der Studiengänge ist mehr als reichlich. Im Grunde genommen kann man sich heutzutage in nahezu allen juristischen und verwandten Gebieten spezialisieren.

Nur wenige Fakultäten bieten einen kombinierten Studiengang im Wirtschafts- und Steuerrecht an. Dazu gehört die juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum (RUB). Sie vergibt nach erfolgreichem Abschluss den akademischen Grad des „Magisters der Rechte (LL.M.) in Wirtschafts- und Steuerrecht“.


D. Vorteile des „LL.M. (Wirtschafts- und Steuerrecht)“ an der RUB.

I. Vorteile des kombinierten Studienganges

Der Weiterbildende Studiengang besteht aus verschiedenen Wahl und Pflichtfächern aus dem Bereich Steuer- und Wirtschaftsrecht. Die Pflichtfächer schaffen die Grundlagen für eine theoretische Ausbildung zum Wirtschafts- und Steuerjuristen. Der Weiterbildungsstudent kann durch eine gezielte Wahl seiner Fächer seinen Schwerpunkt im Steuerrecht, im Wirtschaftsrecht oder in einer Kombination von Steuer- und Wirtschaftsrecht setzen.

1. Aus der Sicht eines Steuerrechtlers

Aus Sicht eines Steuerrechtlers (wie z. B. einer Steuerrechtskanzlei, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerabteilung eines Wirtschaftsunternehmens oder Finanzbehörde) sind die fachspezifischen Kenntnisse im Wirtschaftsrecht von Vorteil. So ist es beispielsweise von erheblicher Bedeutung, dass der Steuerrechtler Kenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht mitbringt. Die isolierte einkommensteuerrechtliche Beurteilung hilft allein oft nicht weiter. Für das Grundverständnis im Unternehmensteuerrecht ist ebenso erforderlich, das Kapitalgesellschafts- und Konzernrecht zu beherrschen.

Zu bedenken ist, dass die Steuerrechtsbranche eher einen Mangel an Juristen aufweist, weil viele Steuerberater gelernte Ökonomen oder Betriebswirte sind. In steuerrechtlichen Berufsfeldern bieten sich daher für den Juristen durchaus noch gute Berufschancen. Rechtsanwälte, die zugleich auch im Steuerrecht tätig sind, können sich über Arbeitsmangel nicht beklagen.

2. Aus der Sicht eines Wirtschaftsrechtlers

Aus der Sicht eines Wirtschaftsrechtlers ist es ebenso von Vorteil, einen kombinierten Studiengang im Wirtschafts- und Steuerrecht absolviert zu haben. Abgesehen davon, dass das Steuerrecht eine Zusatzqualifikation für jeden Wirtschaftsrechtler ist, rundet das Fachwissen im Steuerrecht die Kenntnisse eines Wirtschaftsrechtlers im besonderen Maße ab.

So ist das Fachwissen des Wirtschaftsrechtlers ohne Kenntnisse im Bereich der doppelten Buchführung, des Bilanzrechts und des Bilanzsteuerrecht nur unvollkommen. Wie soll ein Wirtschaftsrechtler abwägen, ob eine Klage in wirtschaftlicher Hinsicht sinnvoll ist, wenn er nicht die Bilanz des eigenen Unternehmens / Mandanten lesen kann? Ohne Kenntnisse im Steuerrecht ist der Wirtschaftsrechtler auf den Sachverstand eines steuerlichen Beraters angewiesen. Qualifiziert sich ein Wirtschaftsrechtler im Steuerrecht, so kann dies nur von Vorteil sein.


II. Renommierte Dozenten an der juristischen Fakultät der RUB

Ein weiterer Vorteil des LL.M.-Studiengangs sind die zahlreichen renommierten Dozenten, die an diesem Studiengang beteiligt sind. Ein Blick auf die Seite der Homepage des LL.M. Studiums verrät Einzelheiten. An dieser Stelle seien aufgrund der Verfügbarkeit im Internet nur einige Dozenten genannt:

Bereits der Lehrstuhl für Steuerrecht, der den Studiengang verwaltet, überzeugt. Inhaber des Lehrstuhls und Initiator des Studienganges ist Herr Prof. Dr. iur. Roman Seer, der die steuerrechtlichen Fächer Allgemeines Steuerrecht, Einkommensteuerrecht, Unternehmensteuerrecht und Umsatzsteuerrecht unterrichtet. Zudem bringt der Lehrstuhl für Steuerrecht Lehrbeauftragte mit, die die steuerrechtlichen Fächer ergänzen, wie etwa Richter am Finanzgericht Düsseldorf Dr. iur. Matthias Loose, Prof. Dr. iur. Heinz-Klaus Kroppen, LL.M. und Privatdozent Dr. iur. Klaus-Dieter Drüen.


III. Studiengebühr

Sicherlich Vorteilhaft ist die geringe Höhe der Studiengebühren. Diese beträgt nach der Gebührenordnung 800,- € pro Semester. Vergleicht man die Studiengebühren mit den Gebühren anderer LL.M.-Studiengänge, so stellt man schnell fest, dass der Weiterbildende Studiengang im Wirtschafts- und Steuerrecht zu den günstigeren LL.M.-Studiengängen Deutschlands gehört. So kostet etwa der Studiengang im „Master of International Taxation“ der Universität Hamburg 9.500,- EUR. Die Spitze der LL.M.-Studiengebühren müsste der Intellectual Property of Law an dem MIPLC in München bilden mit Kosten i. H. v. 23.000,- EUR.


IV. Zulassung

Zum Weiterbildenden Studiengang im Wirtschafts- und Steuerrecht wird nach § 3 der Prüfungsordnung LL.M. zugelassen, wer entweder mindestens das erste juristische Staatsexamen oder ein Universitätsstudium der Wirtschaftswissenschaften erfolgreich abgeschlossen hat.

Nicht nur Juristen, sondern auch Wirtschaftswissenschaftler haben die Möglichkeit an diesem Studiengang teilzunehmen. Zugelassen werden ca. 50 Personen.

Nach § 3 Abs. 4 der Prüfungsordnung LL.M. kann der Prüfungsausschuss auch Bewerber zulassen, die ein juristisches oder wirtschaftswissenschaftliches Studium außerhalb der BRD erfolgreich abgeschlossen haben, das dem deutschen Hochschulstudium der Wirtschaftswissenschaften bzw. Rechtswissenschaften gleichwertig ist. Voraussetzung ist jedoch, dass der Bewerber die deutsche Sprache in Wort und Schrift ausreichend beherrscht.


V. Studienzeit

Nach § 4 Abs. 1 der Prüfungsordnung LL.M. beträgt die Regelstudienzeit zwei Semester. Wer jedoch beabsichtigt, sein Studium zu verlängern, es beispielsweise auf drei oder mehr Semester erweitern möchte, kann sich jedes weitere Semester erneut rückmelden.

Pro Semester werden vier bis fünf Pflichtfächer angeboten. Bewusst legt der Lehrstuhl für Steuerrecht die Pflichtveranstaltungen auf drei Tage in der Woche an, so dass für berufstätige Teilnehmer die Möglichkeit verbleibt, nebenher zu arbeiten. Da der Vorlesungsplan regelmäßig angemessene Zeit vor Beginn des Studiums auf der Homepage des Weiterbildenden Studienganges veröffentlicht wird, können berufstätige Studenten ihre Arbeitszeiten entsprechend einplanen bzw. mit dem Arbeitgeber abstimmen.


E. Magister der Rechte im Wirtschafts- und Steuerrecht (LL.M.) an der RUB

Seit dem Wintersemester 2001 existiert der Weiterbildende Studiengang im Wirtschafts- und Steuerrecht für Juristen und Wirtschaftswissenschaftler an der juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum. Die Juristische Fakultät verleiht bei erfolgreichem Abschluss den akademischen Grad eines „Magisters der Rechte (Magister Legum, LL.M.) auf den Gebieten des Wirtschafts- und Steuerrechts“.

Der Begriff „LL.M.“ kommt ursprünglich aus dem Lateinischen und ist die Abkürzung für „Legum Legale Magister / Magistra“ und bedeutet „Magister der Rechte“. In englischsprachigen Ländern ist der akademische Titel als Anhängsel hinter dem Namen üblich. Auch in den USA wird der akademische Grad des „Magisters der Rechte“ (Master of Laws - LL.M.) verwendet.


F. Persönliche Erfahrungsberichte

Davud Karahan

„Ich habe drei Semester in der Zeit von WS 2004 / 2005 bis SS 2006 den LL.M. im Wirtschaftsrecht und Steuerrecht studiert. Inhaltlich waren dies meine drei lehrreichsten Semester, die ich in meinem gesamten juristischen Studium genossen habe.

Die Kombination von Wirtschaftsrecht und Steuerrecht ist so aufeinander abgestimmt, dass sich bereits im Laufe der ersten Semesterwochen der Kreis zu schließen begann. Man wird durch die hohe Anzahl an Semesterwochenstunden so intensiv geschult, dass schon der Besuch der Veranstaltungen ausreicht, um ein solides Grundwissen zu erlangen. Mit etwas Fleiß während des Semesters und gerade zu der Prüfungsphase hin, konnte man dieses Grundwissen ausbauen und mit einer Sicherheit die Prüfungen erfolgreich absolvieren.

Die Absolventen kamen aus allen Himmelsrichtungen, um in Bochum die Vorteile dieses kombinierten Studienganges wahrzunehmen. Man konnte viele Kontakte zu Mitstudenten knüpfen, die alle das gemeinsame Ziel hatten, diesen Studiengang erfolgreich zu beenden. Es haben sich Freundschaften zu Menschen aus ganz Deutschland entwickelt, die ich heute noch gerne pflege.“


Ulrich Schorn

„Zurückblickend betrachtet verging die Studienzeit des Weiterbildenden Studiengangs unheimlich schnell. Dies führe ich einerseits auf die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen des Studiums - über die bereits angesprochenen Wahlfächer - zurück und andererseits darauf, dass wir (die Verfasser) neben dem weiterbildenden Studium noch berufstätig sind.

Für jeden Teilnehmer des Weiterbildenden Studiengangs bestehen so vielfältige Möglichkeiten, unterschiedliche Schwerpunkte für eine Spezialisierung auszuwählen, um zielgerichtet die für einen selbst wichtigen Qualifikationen für den Arbeitsmarkt zu erwerben.

Darüber waren vielerlei zusätzliche Aktivitäten, wie z. B. eine Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften und Übungen zum Steuerrecht sowie einem steuerrechtlichen Seminar, welches dem Grunde nach lediglich für die Regelstudenten angeboten wird, auch für uns möglich. Außerdem bereicherten uns die Dozenten mit außerplanmäßigen Veranstaltungen und Exkursionen sowie Einladungen von erfahrenen Praktikern.“

(Davud Karahan, LL.M. (Wirtschafts- und Steuerrecht) ist Lehrbeauftragter an der FH für Wirtschaftsrecht in Recklinghausen (FH Gelsenkirchen) und unterrichtet Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Zivilprozessrecht. Er kommt aus dem Bankgewerbe und arbeitet derzeit in einer Abteilung für Sicherheit und Betrugsbekämpfung einer Privatkundenbank. Herr Karahan ist zudem Mitautor im Online-Kommentar zum Insolvenzrecht von Haarmeyer/Wutzke/Förster und kommentiert gemeinsam mit Herrn Prof. Dr. jur. Achim Albrecht das Internationale Insolvenzrecht. Er absolvierte den LL.M.-Studiengang während seines Rechtsreferendariats.

Rechtsanwalt Ulrich Schorn praktiziert als Anwalt in Berlin mit Schwerpunkt im Steuer- und Steuerstrafrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht. Berufsbegleitend nimmt er an dem LL.M.-Studiengang der Juristischen Fakultät der RUB teil.)


Dieser Artikel dient nur der ersten Information und stellt keine Rechtsberatung dar, da diese nur unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls möglich ist. Für Aktualität und Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr. 2007 © Rechtsanwalt Schorn, LL.M. www.kanzlei-schorn.de

Sofern Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie bitte unverbindlich Kontakt mit uns auf.

 

Büro Berlin
Kurfürstendamm 15
D - 10719 Berlin

Tel  +49 30 41 10 96 66
Fax +49 30 41 71 86 94
berlin@kanzlei-schorn.de

Büro Hamburg
Neuer Wall 10 / Jungfernstieg
20354 Hamburg
Tel  +49 40 25 32 90 75
Fax +49 40 25 32 90 76
hamburg@kanzlei-schorn.de