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Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht
Wir übernehmen strafrechtliche Mandate in allen Fallgestaltungen.
Einerseits kommt es in dem von uns bearbeiteten steuerrechtlichen Tätigkeitsfeld oft zu weiteren strafrechtlichen Berührungspunkten im Vermögensbereich (Untreue, Betrug, usw.), oder der wirtschaftsstrafrechtliche Bereich hat Ausflüsse in das steuerrechtliche Tätigkeitsfeld, so dass damit auch diese Deliktsverflechtungen in die Rubrik (allgemeines) Strafrecht fallen. In diesen Konstellationen liegt die Ermittlungshoheit ausschließlich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Gegebenenfalls greift diese dann bei entsprechenden Sachgebietsverpflechtungen im Wege der Amtshilfe auf die Sachkompetenz des Finanzamts für Strafsachen (Sonderermittlungsbehörde bei Steuerstrafsachen) zurück.
Vorab möchten wir auf folgendes Hinweisen: Sollte bei Ihnen gerade eine Durchsuchung durchgeführt werden, geben Sie keine Gegenstände freiwillig heraus, sondern lassen diese beschlagnahmen. Machen Sie außerdem, wenn Sie Beschuldigter des Verfahrens sind, von Ihrem umfassenden Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger. Wenden Sie sich einfach vertrauensvoll an uns.
Der übrige von uns bearbeitete Bereich des Strafrechts ist so vielfältig, dass im Rahmen dieser Seite allenfalls eine exemplarische Darstellung möglich ist.
Zu nennen sind:
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