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Steuerstrafrecht
Wir übernehmen strafrechtliche Mandate in allen steuerrechtlichen Fallgestaltungen.
Auf den Folgeseiten stellen wir grundlegende Informationen zu der am häufigsten vorkommenden Steuerstraftat der Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO , bzw. der Steuerverkürzung nach § 378 AO (bei Fahrlässigkeit), auf der Seite >>Steuerhinterziehung zur Verfügung.
Sollten Sie an Informationen interessiert sein, wie Sie sich Verhalten sollten, wenn Sie Kenntnis von Ermittlungshandlungen des Finanzamts für Strafsachen (Berlin) oder des Finanzamts Hamburg für Prüfdienste und Strafsachen erhalten, dass ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wurde, so nehmen Sie bitte von der Seite >>Ermittlungsverfahren / Strafverfahren Kenntnis.
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