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Bankrecht
Wir übernehmen Mandate in allen bankrechtlichen Problemkonstellationen.
Der Bereich des Bankrechts ist viel zu umfangreich, um an dieser Stelle auf alle Problembereiche, die entstehen könnten, einzugehen. Deshalb werden nachfolgend lediglich kurz exemplarisch einige Hauptbereiche angesprochen.
1. Bankvertragsrecht In diesem Bereich regelt sich die grundsätzliche Beziehung zwischen dem Kunden und der Bank. Auf diesen Bereich werden alle weiteren vertraglichen Konstellation zwischen den Parteien aufgebaut, egal ob es sich um Konten handelt, ein Darlehen aufgenommen werden soll, oder Wertpapierhandel betrieben wird.
2. Girokonto (Kontokorrent) Im Bereich der Girokontoführung sind Probleme dahingehend denkbar, dass Zahlungsanweisungen des Kunden (Überweisungen, Daueraufträge usw.) falsch ausgeführt wurden, oder das Kontokorrent am Quartalsende falsch mit dem Rechnungsabschluß abgerechnet wurde. Hierbei handelt es sich natürlich nur um exemplarisch dargestellte Problemkonstellationen.
Außerdem sind mit diesem Bereich auch Probleme verknüpft, die durch Online-Banking und ec-Karten entstehen.
3. Kreditkarten (ec-Karten) Von den ec-Karten dem Grunde nach getrennt werden müssen Kreditkarten (VISA, MasterCard etc.), weil in diesem Bereich das Kreditkartenunternehmen als weitere Partei neben Bank und Kunde tritt und eine neue vertragliche Konstellation entsteht.
In Bezug auf Kredit- und ec-Karten, die an dieser Stelle in den Problemkreis einzubeziehen sind, kommt es häufig zu Streitigkeiten, wer bei einem Diebstahl oder sonstigem Verlust den Schaden (Bank oder Kunde) durch nachfolgende Kartenverfügungen zu tragen hat.
4. Darlehensvertrag bzw. Kreditvertrag Hier kommt es immer noch häufig bei der Vermittlung von Krediten an Verbraucher zu Fehlern hinsichtlich der Einhaltung der im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) enthaltenen Verbraucherschutzregeln.
Auch treten bei Kredit- und Darlehensverträgen immer wieder Probleme auf, wenn zusätzlich zum eigentlichen Kreditnehmer weitere Personen, wie zum Beispiel Ehegatten oder Bürgen, mit in den Kreditvertrag einbezogen sind.
Außerdem fallen in diese Rubrik Streitigkeiten, die durch abgesicherte Finanzierungen entstehen (wie z.B. Darlehensverträge, deren Rückforderung mit Grundschulden auf einem Grundstück abgesichert ist).
5. Depotgeschäft Im Bereich des Wertpapierhandels kann es immer wieder zu Problemen hinsichtlich der vertraglichen Abwicklung zwischen Kunde und Bank (wie z.B. Orderausführungen, Girosammelverwahrung, usw.) kommen, weil es sich bei diesem Geschäft um ein Massengeschäft handelt.
Auch im gesamten bankrechtlichen Bereich werden mögliche Anwalts- und Gerichtskosten gegebenenfalls von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen. Eine Kostendeckungsanfrage stellen wir natürlich für Sie.
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