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Erfolg im Kampf gegen Steuerhinterziehung: Liechtenstein beachtet OECD-Standard

Pressemitteilung Nr. 35/2009 vom 14. Juli 2009 des BMF

Deutschland und Liechtenstein haben am 10. Juli 2009 ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen paraphiert.

Hierzu erklärt das Bundesministerium der Finanzen:

Mit dem Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen verpflichtet sich Liechtenstein, deutschen Finanzbehörden und Strafverfolgungsbehörden auf Ersuchen alle Informationen zu beschaffen und zur Verfügung zu stellen, die in Besteuerungsverfahren oder in Steuerstrafverfahren voraussichtlich relevant sind. Dazu gehören auch Bankinformationen und Informationen über die Eigentümer von Gesellschaften oder die Begünstigten von Anstalten und Stiftungen.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück: ”Ich begrüße die Bereitschaft Liechtensteins, in Zukunft den OECD Standard für faires Verhalten in Steuersachen zwischen unseren Ländern zu beachten. Im Interesse aller ehrlichen Steuerzahler ist das ein wichtiger Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit auch über Ländergrenzen hinweg. Jetzt müssen andere folgen.”

Beide Seiten sind bestrebt, das Abkommen so bald wie möglich zu unterzeichnen und den gesetzgebenden Körperschaften zur Zustimmung vorzulegen.

Das Abkommen wird für Zeiträume ab 2010 anzuwenden sein. Erteilte Auskünfte dürfen auch für die Beurteilung zurückliegender Zeiträume verwendet werden (z.B. als Ermittlungsgrundlage oder für Schätzungen).

 

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